Zum 01.01.2010 findet zur Holztrocknung unserer Euro,- Einweg,- und auf
Wunsch unserer Werkpaletten sowie Holzverpackungen der IPPC-Standard im
Rahmen des ISPM Nr. 15 Anwendung. Diese Leitlinie dient der Umsetzung der
Anforderungen an die Herstellung von Holzverpackungen im internationalen
Handel. Denn Holzverpackungen, die für den Export vorgesehen sind, sind
einer Behandlung zu unterziehen. Die Behandlung dient der Eindämmung des Übertragungsweges für die Einschleppung und Verbreitung von gefährlichen
Schadorganismen.
Der von uns angewandte Hitzebehandlungsprozess wird stets EDV-unterstützt protokolliert. Über die Durchführung des Behandlungsverfahrens gibt eine
Markierung auf jeder Holzverpackung Aufschluss.
» Wir trocknen auch Ihr Kamin- und Brennholz! |